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Finanzlexikon: hauptversammlung

hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist als höchstes Organ einer Aktiengesellschaft im Gesellschaftsrecht vorgesehen. Berechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Aktionäre eines Unternehmens.

Wesentliche zu beachtende Rechtsgrundlage sind in Deutschland die Paragraphen 118 bis 147 des Aktiengesetzes.

Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt, beispielsweise die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat, Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende. Wichtiger Punkte auf der Tagesordnung ist die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

Gegenstand aktueller Diskussionen im Zusammnehang mit der Hauptversammlung sind zum einen die Eindämmung oft sachfremder Redebeiträge durch sog. Berufsaktionäre sowie die Erhöhung der oft sehr geringen Präsenzen, bspw. durch Übertragung im Internet und elektronische Abstimmung.

Die Hauptversammlung ist auch das oberste Organ eines Vereins. Auf der Hauptversammlung werden alle wichtigen Dinge, die den Verein bewegen, besprochen. Vor allem dient die Hauptversammlung zur Bestätigung eines Vorstandes oder zu Neuwahl dessen.

Bei gravierenden Veränderungen an der Satzung oder den Vereinsstatuten muss nach Vereinsrecht eine Hauptversammlung einberufen werden, auch außerordentlich, d. h. außerhalb eines vorgegebenen Rhythmus.

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